Unter Lärm verstehen wir ein Geräusch (Schall), das stören, belästigen, die Gesundheit schädigen und die Unfallgefahr erhöhen kann.Folgeerscheinungen sind gesundheitliche Beeinträchtigungen wie beispielsweise Schlaflosigkeit, Nervosität, Erhöhung des Blutdruckes, Beschleunigung der Herztätigkeit oder Stoffwechselstörungen.
Die Grenzwerte für die Geräuschemmission am Arbeitsplatz sind in der berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschrift "Lärm" (BGV B 3, früher VBG 121) und in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) festgelegt. Trotz der Erfolge von Lärmbekämpfungsmaßnahmen entfallen noch immer fast 30% aller Berufskrankheiten in der gewerblichen Wirtschaft auf die Lärmschwerhörigkeit.
Zur Lärmminderung auf den Schallübertragungswegen (Sekundärmaßnahmen) gehören Kapselungen, Abschirmungen und raumakustische Maßnahmen aus dem Hause BECKER.
Der Aufbau kann sowohl ebenerdig als auch auf Stahlbaubühnen oder mehrgeschossig erfolgen. Wunschgemäß wird die Lärmquelle durch eine Kabine vom Umfeld getrennt oder die Mitarbeiter werden zum Schutz vor der Lärmquelle in schallgedämmten Büros untergebracht.
In Abhängigkeit der einzelnen Lärmquellen und deren Frequenz lassen sich die für den jeweiligen Anwendungsfall geeigneten Wand- und Deckensysteme ermitteln. In enger Zusammenarbeit mit einem neutralen Labor werden die einzelnen Komponenten für die aktuellen Anforderungen ständig neu entwickelt.